4/1.3.1 Maßgeblicher Sachverhalt

Autor: Schmiegel

Ist zwischen den Parteien streitig, ob die Voraussetzungen einer Fallgruppe des § 2 ArbGG erfüllt sind, so stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage zu entscheiden ist:

Genügt (1.) etwa die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer? Ist (2.) schlüssiger Tatsachenvortrag des Klägers zur Begründung seines Arbeitnehmerstatus erforderlich und ausreichend? Oder ist (3.) - bei streitigem Tatsachenvortrag - vorab eine Beweisaufnahme über die relevanten Tatsachen durchzuführen?

Nach der Rechtsprechung des BAG2) ist danach zu differenzieren, ob die Tatsachenbehauptungen des Klägers zur Rechtswegzuständigkeit nur für den Rechtsweg oder auch für die Begründetheit der Klage maßgeblich sind. Im einen Fall ist Beweis zu erheben, im anderen Fall genügt die bloße Rechtsbehauptung:

Sowohl arbeits- als auch bürgerlichrechtliche Anspruchsgrundlagen

Ein Klageanspruch kann sowohl auf arbeitsrechtliche als auch bürgerlichrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt werden.