Autor: Kreutzfeldt |
Begehrt der Betriebsrat gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG die Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen, so wird vertreten, dass der Gegenstandswert für das Verfahren nach Maßgabe der veranschlagten Kosten des Sachverständigen festzusetzen sei.37) Nach Ansicht der Streitwertkommission handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit. Dementsprechend sei vom Hilfswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG auszugehen, einzelfallabhängig kann eine Herauf- oder Herabsetzung erfolgen (Streitwertkatalog II.10.2).
37) | LAG Köln, Beschl. v. 04.08.2010 - |
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