6/14.5.6 Einzelaussagen im Zeugnis im Überblick (alphabetische Reihenfolge)

Autor: Weyand

Abmahnungen: Sie dürfen nicht erwähnt werden, können bei einem begründeten Ausspruch aber Einfluss auf die Leistungs- oder Verhaltensbewertung haben.48)

Alkoholgenuss: Wenn er im rein privaten Bereich bleibt, ist seine Erwähnung verboten. Dies gilt grundsätzlich auch für Alkoholgenuss auf der Arbeitsstelle, allerdings nicht für Vertragsverletzungen, die auf Alkohol zurückzuführen sind.49)

Ausfallzeiten, insbesondere krankheitsbedingte Fehlzeiten, die nicht charakteristisch für Leistung und Führung sind, dürfen keine Erwähnung finden. Etwas anderes gilt, wenn der langfristige Ausfall eine Leistungsbeurteilung unmöglich macht.50)

Beendigungsgründe und -modalitäten sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers in das Zeugnis aufzunehmen.51)

Beförderungen: Auf ihre Aufnahme hat der Arbeitnehmer Anspruch, da sie Bestandteil einer korrekten Tätigkeitsbeschreibung sind.