6/3.8.1 Schutzzwecke

Autor: Sadtler

Die vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung stellt i.d.R. die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers dar - fällt sie weg, muss der Arbeitgeber ggf. staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Um dies zu verhindern, schützt die Rechtsordnung den Teil der Vergütung, der dem Existenzminimum entspricht, gegen Zugriffe von Gläubigern (siehe Teil 6/3.8.2) sowie gegen eine Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Arbeitgeber (siehe Teil 6/3.8.3). Darüber hinaus sind die Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers besonders gesichert (siehe Teil 6/3.8.4).

Letzte redaktionelle Änderung: 26.08.2021