7/8.1.3.4.3 Wiedereinstellungs- und Fortsetzungsanspruch

Autor: von der Ehe

Kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass es zu einer Betriebsstilllegung kommen wird, so sind die daraufhin ausgesprochenen Kündigungen grundsätzlich wirksam, selbst wenn sich die Prognose nachträglich als falsch erweisen sollte und es tatsächlich zu einem Betriebsübergang kommt. In diesen Fällen kann sich aber für den betroffenen Arbeitnehmer ein Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruch ergeben.33)

Anspruch wegen falscher Prognose bezüglich der Betriebsstilllegung

Ein Anspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber auf Fortsetzung oder Wiedereinstellung kommt grundsätzlich nur in Betracht, falls sich die Prognose bezüglich der Betriebsstilllegung innerhalb der Kündigungsfrist als falsch erwiesen hat. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind dagegen die Rechtssicherheit und die notwendige Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers prinzipiell vorrangig gegenüber dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers.34)

Keine Disposition des Arbeitgebers und/oder Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung