11/5.7 Modulare Struktur des NBA und Punktezuordnung

Autor: Gröne

Die wichtigsten Elemente des in §§ 14, 15, 18 SGB XI und in der hierzu ergangenen Anlage 1 zu § 15 SGB XI rechtssicher beschriebenen NBA sind:16)

der abschließende Katalog der sechs Bereiche:

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Modul 1: Mobilität

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Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

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Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

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Modul 4: Selbstversorgung

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Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

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Modul 6: Gestaltung des Arbeitslebens und sozialer Kontakte

mit insgesamt 77 Kriterien für das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit (vgl. Anlage 1 zu § 15 SGB XI, Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul);

die unterschiedliche prozentuale Gewichtung der einzelnen Kriterien innerhalb der Module 1 bis 6. Diese haben eine eigene Bewertungssystematik und liefern ein Einschätzungsergebnis für die Pflegebedürftigkeit in dem jeweiligen Lebensbereich;

die Festlegung von Einzelpunkten und die Summe der in der Folge je nach Modul verschieden gewichteten Punkte, die den Punktbereich ergeben (§ 15 Abs. 2 Satz 6 SGB XI);

die Ermittlung von Schwellenwerten für die Zuordnung zu einem Pflegegrad (vgl. Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Bewertungssystematik; Summe der Punkte und gewichteten Punkte);