11/5.3 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (Stichtagsregelung)

Autor: Gröne

Der Gesetzgeber hat mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23.10.20127) (siehe hierzu Teil 11/2.3), dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 17.12.20148) (siehe hierzu Teil 11/2.4) und dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.20149) (siehe hierzu Teil 11/2.8.1) und dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)10) vom 21.12.2015 das Pflegesystem umfassend modernisiert.

Insbesondere mit dem PSG II und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet zum Übergangsstichtag 31.12.2016, 24:00 Uhr mithin ab dem 01.01.2017 ein grundsätzlicher Umbruch statt. Herzstück des PSG II ist die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser erhält eine ganz neue Definition und macht damit auch eine Neustrukturierung des Begutachtungsverfahrens erforderlich.