Autor: Gröne |
Mit dem PNG vom 23.10.20129) wurden bereits wesentliche Vorschläge "des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs" und der Fachkreise im Hinblick auf den Pflegebedürftigkeitsbegriff im Jahr 2013 umgesetzt. Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Einführung und Ausweitung von Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in der häuslichen Betreuung, |
höhere Leistungen für Menschen mit Demenz, |
zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen,10) |
Einführung des sogenannten Pflege-TÜV, |
modifizierter und erleichterter Zugang zur Rentenversicherung, |
Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf jetzt 2,05 %, |
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