11/2.5 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Autor: Gröne

11/2.5.1 Schwerpunkte des PSG II

20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung ist das Pflegesystem mit dem PSG II umfassend modernisiert worden. Der Gesetzgeber hat nach der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung die leistungsrechtlichen Neuregelungen im PSG II zusammen mit dem PNG und dem PSG I als eine konzeptionelle Einheit gesehen.13)

Mit diesem Gesetz wurde vor allem an die kurzfristig wirksamen Leistungsverbesserungen und -flexibilisierungen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (siehe Teil 11/2.3) sowie das Erste Pflegestärkungsgesetz (siehe Teil 11/2.4) und auch an die erweiterten Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf angeknüpft.

Das PSG II hat grundlegende Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte gebracht.14) Aber auch für Beschäftigte in den Kommunen, bei den Pflegekassen und in der Wirtschaft hat das PSG II erhebliche Neuerungen gebracht.

Der Gesetzgeber hat das Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad (bisher Pflegestufe) völlig neu gestaltet und in diesem Zusammenhang auch die Begrifflichkeiten geändert.