11/2.2 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Autor: Gröne

Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.05.2008)8) hat der Gesetzgeber neben leistungsrechtlichen Verbesserungen auch das Versorgungsangebot erweitert. Im Wesentlichen wurden durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im SGB XI folgende Änderungen vorgenommen:

Einführung von Pflegestützpunkten,

Anspruch auf Pflegeberatung,

Leistungsdynamisierungen,

Verbesserung der ambulanten und stationären Leistungen sowie der Leistungen der Tages- und Nachtpflege,

Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (sog. Pflegestufe 0),

Leistungsverbesserungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote,

Einführung der Pflegezeit,

Regelungen zur Qualitätssicherung/Transparenz,

Anhebung des Beitragssatzes um 0,24 Prozentpunkte.

8)

BGBl I, 874.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.02.2022