11/2.8 Begleitgesetze zum SGB XI

Autor: Gröne

11/2.8.1 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Einen Angehörigen zu pflegen, stellt regelmäßig eine besondere Belastung dar, insbesondere wenn die Pflege neben der Arbeit und der Familie erbracht wird und die Hilfebedürftigkeit dann auch noch überraschend eintritt.

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf26) hat der Gesetzgeber die bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG)27) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)28) weiterentwickelt und besser miteinander verzahnt. Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten seit dem 01.01.2015.