11/2.7 Übergangsregelungen/Bestandschutz

Autor: Gröne

Der Gesetzgeber hat mit dem PSG II geregelt, dass mit der Systemumstellung zum 01.01.2017 niemand schlechter gestellt werden sollte, der vorher schon Leistungen bezogen hatte (§§ 140 - 144 SGB XI).25) Mit dem standardisierten Verfahren sind im Jahr 2017 eine Flut neuer Anträge und Überprüfungsverfahren vermieden worden. Die Überleitung in das neue Recht mit den Bestandschutzregelungen war sachgerecht, pflegefachlich hingegen nicht gerechtfertigt. Die Regelungen im Zusammenhang mit dem Systemwechsel waren politisch gesetzt.

Automatisch und nahtlos wurden zu pflegende Personen mit der Pflegestufe I in den Pflegegrad 2, solche mit der Pflegestufe II in den Pflegegrad 3 und solche mit Pflegestufe III (einschließlich Härtefall) in den Pflegegrad 5 übergeleitet.