13/10.6 Fallbeispiel

Autor: Schäfer

Sachverhalt

Gegenstand des Mandats ist die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einer Maßnahme der öffentlichen Verwaltung mit dem Ziel, den Vollzug einer durch Verwaltungsakt angeordneten belastenden Maßnahme zu verhindern (sog. Anfechtungssachen). Es geht mithin darum, die vorläufige Beibehaltung des Status quo durch die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs oder die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen.

Die Berufsgenossenschaft machte mit Bescheid vom Mandanten erstmals Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für einen Vierjahreszeitraum geltend. Der gegen die Beitragsforderung gerichtete Widerspruch des Mandanten wurde von der Berufsgenossenschaft mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen. Während des Widerspruchsverfahrens hat die Berufsgenossenschaft einen weiteren Bescheid erlassen, mit dem sie eine Beitragsforderung für einen weiteren Zeitraum geltend macht.

Der Mandant ist der Auffassung, dass die Beitragsforderung zu Unrecht besteht. Er sieht sich des Weiteren nicht in der Lage, die Zahlungen vorzunehmen, da es dem Unternehmen zurzeit wirtschaftlich nicht besonders gut geht. Des Weiteren ist der Mandant der Ansicht, dass er nicht in Vorleistung treten muss.

Beratungsgespräch

Der Rechtsanwalt sollte mit dem Mandanten folgende Fragen erörtern:

Für welche Personen und für welchen Zeitraum werden Beitragsforderungen geltend gemacht?

Sind die Beitragsforderungen möglicherweise verjährt?