13/5.11 Checkliste: Klageverfahren

Autor: Schäfer
1.

Vorverfahren obligatorisch kraft gesetzlicher Anordnung, vgl. §§ 77 - 87 SGG.

2.

Klagefrist: ein Monat; bei Auslandszustellung: drei Monate; bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung: ein Jahr; im Bereich der privaten Pflegeversicherung: sechs Monate.

3.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 67 SGG; ggf. Antrag auf Neufeststellung gem. § 44 SGB X.

4.

PKH-Antrag sofort stellen, da Gebühren gemäß PKH nur für den anwaltlichen Aufwand während der Bewilligungsdauer gezahlt werden.

5.

Örtlich zuständig gem. § 57 SGG : Sozialgericht, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz, ggf. auch seinen Beschäftigungsort hat.

6.

Pflicht zur Vorlage der Vollmacht gem. § 73 SGG.

7.

Grundsätzlich: Kein Kostenvorschuss; Ausnahmen: Kostenvorschuss für Gutachten nach § 109 SGG, ferner bei Klägern, die nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören, § 197a SGG.

8.

Akteneinsichtsrecht gem. § 120 SGG.

9.