Autor: Klatt |
Anspruch auf Familienversicherung (monatlich bundesweit):
Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung (monatlich): 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (somit 3.185 Euro / 7) | 455,00 Euro |
Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung, wenn das Familienmitglied geringfügig entlohnt5) ist (monatlich): | 450,00 Euro |
5) | Ein Überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung ist nicht notwendig. |
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