4/5.9 Studenten

Autor: Klatt

Für Studenten hat es mit Beginn des Jahres 2020 eine nennenswerte Veränderung hinsichtlich der Versicherungspflicht gegeben. Bisher galt, dass diese entweder mit Abschluss des 14. Fachsemesters oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet. Das Kriterium der Beendigung des 14. Fachsemesters wurde zum 01.01.2020 gestrichen,6) so dass nunmehr nur noch die Vollendung des 30. Lebensjahres ausschlaggebend ist. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass Studenten, die länger als 14 Fachsemester für ihr Studium benötigen, bis zur Erreichung des 30. Lebensjahres weiterhin pflichtversichert bleiben.

6)

Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl I, 2789).

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2021