5/1.1 Gesetzgebungsentwicklung

Autor: Klatt

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Unfall- und der Rentenversicherung einer der drei klassischen Zweige der Sozialversicherung. Die GKV geht auf das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter aus dem Jahr 1883 zurück und ist damit der älteste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. In der Rentenversicherungsordnung (RVO) vom 19.07.1911 wurde das Recht der GKV mit der Unfallversicherung und der Sicherung von Krankheit zusammengefasst und neu geordnet.

Das Recht der GKV ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - geregelt, das als Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz - GRG) vom 20.12.19881) am 01.01.1989 in Kraft getreten ist.