An das Arbeitsgericht ...
In Sachen
... ./. ...
wird beantragt,
1. den Antrag des Klägers gem. § 888 ZPO auf Zwangsgeldfestsetzung, ersatzweise Zwangshaft, zurückzuweisen.
Hilfsweise
a. nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden,
b. die Vollstreckung bis zur Entscheidung in einem möglichen Beschwerdeverfahren auszusetzen.
2. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschäftigungsurteil des Arbeitsgerichts ... einzustellen.
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