OLG Düsseldorf - 15.11.1988 (6 WF 232/88)
»Dem AG ist zwar dahin Recht zu geben, daß auch Sonderzuwendungen (wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) neben den regelmäßigen Einkünften weiteres »Einkommen« der Prozeßpartei sind. Trotzdem bleibt der Senat bei [...]