OLG Hamm - Urteil vom 24.08.1993 (28 U 33/93)
Die Berufung der Klägerin ist zulässig und begründet. Sie führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils. Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Wegen der Höhe des Anspruchs hat der Senat die Sache gem. § 538 [...]