LSG Bayern - Urteil vom 11.10.2001 (L 4 KR 128/99)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 8. Juli 1999 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Streitig ist, ob die Beklagte [...]