VG Stuttgart - Urteil vom 19.12.2013 (7 K 122/12)
Die Kostenbeitragsbescheide des Beklagten vom 13.08.2010 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 29.12.2011 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. [...]