2/24.1 Gründe für eine IT-Rahmenbetriebsvereinbarung

Autor: Törkel

Im Zuge der rasch fortschreitenden Entwicklung der Digitalisierung und Arbeitswelt 4.0 ist der private und berufliche Alltag längst bestimmt von der Einführung und Anwendung informationstechnischer Systeme (IT-Systeme). Der Begriff "IT" umfasst die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik. Betriebsräte haben es angesichts der nahezu unbegrenzten Datenflut, die mit der Datenverarbeitung verbunden ist, durchaus schwer, in Betriebsvereinbarungen gute Regelungen zu entwickeln.

Sie sollen einerseits die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen, Mitbestimmungsrechte sichern, zugleich den Einzelnen nicht zu sehr einengen und Handlungsspielraum eröffnen. Datenschutzskandale, Entgrenzung von Arbeits- und Freizeitphasen und somit hohe Arbeitsbelastungen, die mit IT-Anwendungen in Verbindung stehen, sind weitere wichtige Ansatzpunkte für die Interessenvertretungen.

Der Abschluss von IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Gerade, wenn es um komplexe IT-Systeme geht, kommt es in der Praxis teilweise vor, dass die Verhandlungen zur Einführung des IT-Systems so lange andauern, dass die Systeme bereits veraltet sind, ehe eine Entscheidung getroffen wurde. Solche Sicherheitslücken können Schäden wie Datenverlust oder -diebstahl nach sich ziehen. Mittels einer IT-Rahmenbetriebsvereinbarung kann solchen Gefahren vorgebeugt werden.