2/24.4 Die zehn wichtigsten inhaltlichen Regelungen

Autor: Törkel

Betriebsräte sollten bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die folgenden, nicht abschließenden Punkte einer IT-Rahmenbetriebsvereinbarung beachten und dabei die Besonderheiten des Betriebs berücksichtigen.

2/24.4.1 Geltungsbereich

Es sind der persönliche, räumliche und sachliche Geltungsbereich der IT-Rahmenbetriebsvereinbarung festzulegen:

Der räumliche Geltungsbereich wird im Wesentlichen davon abhängen, auf welcher organisatorischen bzw. Unternehmensebene die Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird. Angesichts der zunehmenden Vermischung der betrieblichen und organisatorischen Strukturen, die sich insbesondere bei weltweit agierenden Unternehmen vorfinden, wird eine konkrete Bestimmung immer herausfordernder.

Besondere Aufmerksamkeit ist auf den sachlichen Geltungsbereich zu richten. Aufgrund der Komplexität der IT ist es schwierig, diesen umfassend zu beschreiben. Eine pauschale Formulierung dahin gehend, dass die IT-Rahmenbetriebsvereinbarung sachlich für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung aller bereits eingesetzten und einzusetzenden IT-Systeme gelten soll, ist nicht zu empfehlen.