Autor: Törkel |
Die Betriebspartner haben sich auf die zunehmende Digitalisierung einzustellen und durch betriebliche Regelungen den Persönlichkeits- und Rechtsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies gelingt, wenn sich die Betriebsparteien auf eine entsprechend ausgestaltete IT-Rahmenbetriebsvereinbarung verständigen, die sie bei der jeweiligen Einführung und Anwendung von IT-Systemen als Basisvereinbarung zugrunde legen. Die Betriebspartner sind gehalten, die geltenden Regelungen mit der Aufnahme regelmäßiger Evaluierungsdaten stetig auf den Prüfstand zu stellen und an gesetzliche und betriebliche Gegebenheiten anzupassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|