LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.02.2024
6 Sa 94/23
Normen:
T-ZUG § 2 Nr. 1 TV;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 17.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 34 c/23

Anspruch eines technischen Angestellten auf Zahlung eines tariflichen Zusatzgeldes und des Transformationsgeldes

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 94/23

DRsp Nr. 2024/5376

Anspruch eines technischen Angestellten auf Zahlung eines tariflichen Zusatzgeldes und des Transformationsgeldes

Gemäß § 2 Ziff. 1 Abs. 2 und § 2 Ziff. 3.1 Abs. 2 TV T-ZUG (Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie) bestehen Ansprüche auf Zusatz- und Transformationsgeld im Austrittsjahr nur anteilig. Ein Austritt in diesem Sinne liegt auch vor, wenn ein Beschäftigter im Laufe des Jahres aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt, z.B., weil er in den AT-Bereich wechselt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.05.2023 - 4 Ca 34 c/23 - teilweise abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

T-ZUG § 2 Nr. 1 TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufung noch darüber, ob dem Kläger das tarifliche Zusatzgeld und das Transformationsgeld für das Jahr 2022 in voller Höhe zustehen.