LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.02.2024
5 Sa 155/23
Normen:
SGB IX § 179 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 01.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 738/22

Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die Höhe der Monatsgehälter bestimmter Arbeitnehmer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2024 - Aktenzeichen 5 Sa 155/23

DRsp Nr. 2024/5617

Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die Höhe der Monatsgehälter bestimmter Arbeitnehmer

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 1. Juni 2023, Az. 6 Ca 738/22, aufgehoben.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 179 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten zweitinstanzlich darüber, ob die Klägerin von der Beklagten im Wege der Stufenklage Auskünfte über die Höhe der Monatsgehälter bestimmter Arbeitnehmer verlangen kann.

Die Beklagte, ein R. Service Center, betreibt ua. am Standort F. H. ein Call-Center für Frachtkommissionierung. Sie beschäftigt an diesem Standort ca. 100 Arbeitnehmer; es besteht ein Betriebsrat. Die Beklagte ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der L. Industry Solutions und somit Teil der L.gruppe; sie ist nicht tarifgebunden.

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