1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 1. Juni 2023, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich darüber, ob die Klägerin von der Beklagten im Wege der Stufenklage Auskünfte über die Höhe der Monatsgehälter bestimmter Arbeitnehmer verlangen kann.
Die Beklagte, ein R. Service Center, betreibt ua. am Standort F. H. ein Call-Center für Frachtkommissionierung. Sie beschäftigt an diesem Standort ca. 100 Arbeitnehmer; es besteht ein Betriebsrat. Die Beklagte ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der L. Industry Solutions und somit Teil der L.gruppe; sie ist nicht tarifgebunden.
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