Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 bis 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 10. Mai 2023 -
I. Die Beteiligten streiten über die Errichtung einer Einigungsstelle im Zusammenhang mit einer von dem zu 1 beteiligten Betriebsrat für den von ihm gebildeten Wirtschaftsausschuss verlangten Auskunft.
Am 21. Juli 2022 ist der zu 1 beteiligte, siebenköpfige Betriebsrat für einen gemeinsamen Betrieb der zu 2 bis 4 beteiligten Arbeitgeberinnen und des zu 5 beteiligten Arbeitgebers gewählt worden.
In seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 hat der zu 1 beteiligte Betriebsrat "für den gemeinsamen Betrieb einen Wirtschaftsausschuss" mit fünf Mitgliedern und einem Ersatzmitglied gebildet und diese sogleich bestimmt.
Mit E-Mail vom 5. Januar 2023 hat der zu 1 beteiligte Betriebsrat den Geschäftsführer der zu 2 bis 4 beteiligten Arbeitgeberinnen und Vorstandsvorsitzenden des zu 5 beteiligten Arbeitgebers hierüber informiert.
1. a) (1) (2) (3) (4) (5) (6) b) c) d) e) f) g) h) 2. 1. 2.
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