1. Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 26. September 2023 -
2. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, an das Arbeitsgerichts zurückverwiesen.
3. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts werden nicht erhoben.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beklagte verlangt von dem Kläger die Erstattung von Reisekosten, die ihr durch die Beauftragung eines Arbeitgeberverbands als Prozessbevollmächtigten entstanden sind.
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