Die Berufung der Verfügungsklägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Januar 2024 -
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Frage der Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen im Zugpersonenverkehr ab Mittwoch, 10. Januar 2024, 02:00 Uhr bis Freitag, 12. Januar 2024, 18:00 Uhr.
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