I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.04.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 714,88 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2022 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind zu 57 % von der Beklagten und zu 43 % vom Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
(*)
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einer streitigen Arbeitsunfähigkeit des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 30.10.2000 bei der Beklagten innerhalb des Geschäftsbereichs Betrieb und Verkehr beschäftigt.
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