Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26. Mai 2021 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.789,00 EUR (in Worten: Neuntausendsiebenhundertneunundachtzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Beklagte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zu dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.
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