Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.05.2023 - 4 Ca 34 c/23 - teilweise abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch darüber, ob dem Kläger das tarifliche Zusatzgeld und das Transformationsgeld für das Jahr 2022 in voller Höhe zustehen.
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