Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Decken Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen den Zeitraum zwischen dem Ausspruch einer Eigenkündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist "passgenau" ab, kann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein und muss der Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung geltend macht, auf andere Weise darlegen und beweisen, dass er im fraglichen Zeitraum arbeitsunfähig gewesen ist.
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