Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine Ausschlussfrist ist eine wesentliche Arbeitsbedingung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich nachweisen muss. Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung genügt hierfür nicht, so dass der Arbeitnehmer ggf. im Wege des Schadensersatzes verlangen kann, so gestellt zu werden, als ob er die Ausschlussfrist nicht versäumt hätte.
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