Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Kläger war bei einer katholischen Kirchengemeinde auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags angestellt, der die kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (
Der Kläger sah sich fehlerhaft eingruppiert und erhob nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Klage auf Auszahlung der Differenzvergütungsansprüche für mehr als 10 Jahre (seit dem 01.05.2004). Die Ausschlussfrist des §
Das Arbeitsgericht und das
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|