I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Im Verfahren zur Einstellung der Vollstreckung eines titulierten Weiterbeschäftigungsanspruchs kann der Arbeitgeber den Einwand der Erfüllung vorbringen. Erfüllung tritt nicht nur durch Zuweisung eines Arbeitsplatzes mit dem im Tenor beschriebenen Inhalt ein, sondern auch durch Zuweisung einer anderen vertragsgerechten Tätigkeit. Es spricht einiges dafür, dass nur eine Evidenzkontrolle vorzunehmen ist und der Erfüllungseinwand nur dann nicht greift, wenn die Grenzen des Weisungsrechts offenkundig überschritten wurden.

Letzte redaktionelle Änderung: 19.07.2023