II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien streiten über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel.

Die Beklagte war in einem Kündigungsschutzverfahren, in dem erstinstanzlich die Unwirksamkeit der Kündigungen festgestellt worden war, zur Weiterbeschäftigung des Klägers "als Oberarzt in der Psychiatrischen Institutsambulanz zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen" bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens verurteilt worden. Später wies sie ihm die Tätigkeit als "Oberarzt in der psychiatrischen Tagesklinik" zu. Die Tagesklinik befindet sich etwa 4 km von dem bisherigen Arbeitsplatz des Klägers entfernt. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass diese Tätigkeit nicht dem Weiterbeschäftigungsanspruch entspreche, nicht gleichwertig sei, die Grenzen billigen Ermessens überschreite und deshalb der Erfüllungseinwand nicht durchgreife.