Autor: Düwell |
Die Pflicht zur Steigerung des Frauenanteils an Führungskräften ist nicht auf börsennotierte oder mitbestimmte Aktiengesellschaften beschränkt. Der Kreis der in die Pflicht genommenen Gesellschaften ist hier weiter gezogen. Erfasst werden auch die Gesellschaften, die nicht die für die fixe Mindestquote in §
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