Autor: Düwell |
Börsennotierte Aktiengesellschaften haben schon seit längerem nach §
4. bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Festlegungen nach §
5. die Angabe, ob die Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern jeweils Mindestanteile im Bezugszeitraum eingehalten hat, und wenn nicht, Angaben zu den Gründen, sofern es sich um folgende Gesellschaften handelt:
a) börsennotierte Aktiengesellschaften, die auf Grund von §
b) börsennotierte Europäische Gesellschaften (SE), die auf Grund von §
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