LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 06.09.1993 (5 Sa 342/93)
Das bekl. Land hat das Dienstverhältnis zu der klagenden Lehrerin zum 31.7.1992 unter Hinweis auf den Einigungsvertrag (mangelnder Bedarf) gekündigt. Hiergegen richtet sich die vorliegende Klage. Zum Zeitpunkt der [...]