§§ 249, 387 BGB; § 11 VOB/B

BGH, Urt. v. 06.09.2012 - VII ZR 72/10 IBR 2012, 631

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Hauptunternehmer der Werklohnforderung des Nachunternehmers bei einer ungeklärten Vertragsstrafe im Verhältnis des Hauptunternehmers zu seinem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht entgegenhalten kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen dem Hauptunternehmer und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: