§§ 305 Abs. 1 Satz 1 und 3 und 309 Nr. 12b BGB

Zu §§ 305 Abs. 1 Satz 1 und 3 und 309 Nr. 12b BGB AGB: Bestätigung des Aushandelns des Vertrags

KG, Urt. v. 23.04.2010 - 7 U 117/09Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschl. v. 22.03.2012 - VII ZR 79/10 zurückgewiesenIBR 2012, 379

I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,

ob das Bestätigen von einem individuellen Aushandeln in dem Verhandlungsprotokoll eine AGB-Kontrolle ausschließt.

II. Das Urteil hat folgenden (nicht amtlichen) Leitsatz:

"Bestätigt der Auftragnehmer auf dem vorformulierten Verhandlungsprotokoll des Auftraggebers "durch rechtsverbindliche Unterschrift", dass die Vertragsbedingungen individuell ausgehandelt wurden, und wird von der hervorgehobenen Möglichkeit, die Formulierung zu streichen, falls sie unzutreffend sein sollte, kein Gebrauch gemacht, ist jedenfalls dann von einer Individualvereinbarung auszugehen, wenn das Verhandlungsprotokoll eine Vielzahl handschriftlicher Streichungen, Ergänzungen und Änderungen enthält."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: