Zu § 16 Abs. 3, §§
BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 195/09 IBR 2012,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine Pauschal-Honorarvereinbarung unwirksam ist, weil der Honoraranteil für nicht preisgebundene Leistungen unter dem für den Tafelhöchstwert geltenden Mindestsatz liegt.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach §
2. Eine gemäß § 4 Abs. 1 HOAI schriftlich bei Auftragserteilung geschlossene Honorarvereinbarung ist wirksam, wenn die danach zu zahlende Pauschalvergütung das Honorar nicht unterschreitet, das dem Auftragnehmer nach der
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