Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % der Auftragssumme wirksam
BGH, Urt. v. 07.04. 2016 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob die Vereinbarung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % der Auftragssumme gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Eine Vereinbarung, nach der die Auftragnehmerin eines Bauvertrags zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % der Auftragssumme verpflichtet ist, weicht nicht vom gesetzlichen Leitbild des § 632 a Abs. 3 S. 1 BGB ab."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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