§§ 633, 635 BGB

Bauwerkserkundigungs- und Beratungspflicht des Architekten beim Planen im Bestand

OLG Köln, Urt. v.19.08.2013 - 22 U 12/12 BGH, Beschl. v. 22.10.2015 - VII ZR 225/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)IBR 2016, 296

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

welche Untersuchungs-, Beratungs- und Aufklärungspflichten den Architekten im Rahmen der Grundlagenermittlung beim Planen und Bauen im Bestand treffen.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Das Planen und Bauen im Bestand birgt oftmals ein besonderes Risiko für den Erfolg des Umbaus, insbesondere wenn mit dem Umbau eine Aufstockung verbunden ist. Das Risiko besteht bezüglich der Frage, ob der Umbau des vorhandenen Gebäudes mit den geplanten Maßnahmen überhaupt möglich ist oder zusätzlich umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, die erhebliche Kosten mit sich bringen können.

2. Der mit dem Umbau eines Bestandsgebäudes beauftragte Architekt hat daher eine intensive Bauwerkserkundigungspflicht; er hat zu prüfen, ob die vorhandenen Bauunterlagen und der Zustand des Gebäudes eine sichere Grundlage für das geplante Bauvorhaben sind.

3. Ein Schadensersatzanspruch wegen einer Beratungspflichtverletzung scheidet aus, wenn nicht feststeht, dass der Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Beratung durch den Architekten vom ursprünglichen Umbauvorhaben Abstand genommen hätte."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: