§ 16 Abs. 3 Nr. 2, 3, 4, 5 VOB/B

Geltendmachung von Nachforderungen durch den Auftraggeber nach Erhebung der Schlusszahlungseinrede durch Auftraggeber

BGH, Urt. v. 24.03.2016 - VII ZR 201/15 IBR 2016, 328

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Auftragnehmer auch dann nicht an seine einmal gestellte Schlussrechnung gebunden ist und in ihr nicht enthaltene Forderungen unabhängig von einem diesbezüglichen Vorbehalt nebst Vorbehaltsbegründung geltend machen kann, wenn der Auftraggeber den Schlusszahlungseinwand erhoben hat.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Hat der Auftraggeber nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B wirksam die Einrede der Schlusszahlung erhoben, kann der Auftragnehmer nur innerhalb der Fristen des § 16 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B noch Nachforderungen stellen, die nicht in der bereits überreichten Schlussrechnung enthalten sind."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: