§ 649 S. 2 BGB; § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B

Wagniszuschlag grundsätzlich keine ersparte Aufwendung

BGH, Urt. v. 24.03.2016 - VII ZR 201/15 IBR 2016, 332

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Wagniszuschlag bei "freier" Kündigung eines Bauvertrags als ersparte Aufwendung von der Vergütung abzuziehen ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Der vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags auf der Grundlage des Formblatts 221 (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 S. 2 BGB, § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B in Abzug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden soll (Abgrenzung zu BGH, IBR 1998,50)."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: