Prüf- und Hinweispflichten in Bezug auf Nachfolgegewerke
OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.04.2015 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob und inwieweit für einen Werkunternehmer Prüf - und Hinweispflichten für Nachfolgegewerke bestehen.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Im Rahmen des Bauablaufs mehrerer Gewerke hat der Werkunternehmer seine Leistung so zu erbringen, dass sie eine geeignete Grundlage für eine darauf aufbauende weitere Leistung ist. Der Werkunternehmer darf indes davon ausgehen, dass ein Nachfolgeunternehmer, der auf seine Werkleistung aufbaut, diese ebenfalls nach den anerkannten Regeln der Technik ausführt.
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