Ausschluss jeglicher Anpassung von Einheitspreisen bei Mengenänderungen in AGB unwirksam
BGH, Beschl. v. 04.11.2015 - VII ZR 282/14 IBR 2016,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel wirksam ist, die jegliche Anpassung von Einheitspreisen bei Mengenänderungen verbietet und so umfassend formuliert ist, dass damit auch Ansprüche des Auftragnehmers auf Preisanpassungen nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) ausgeschlossen werden.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die vom Auftraggeber in einem
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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